Mahnung
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    Verzugszinsen berechnen: so viel dürfen Sie 2026 fordern

    Basiszinssatz, Rechtsgrundlage und praktische Berechnung

    Kurz erklärt: Bei Zahlungsverzug haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Verbrauchern (aktuell ca. 8 %), 9 Prozentpunkte bei Unternehmern (aktuell ca. 12 %). Formel: Forderung × Zinssatz × Tage im Verzug ÷ 365.

    Wenn Ihre Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt wird, dürfen Sie für den Zeitraum des Verzugs Zinsen verlangen — gesetzlich geregelt in § 288 BGB. Viele Gläubiger verzichten auf Verzugszinsen, obwohl sie dazu einen gesetzlichen Anspruch haben. Dabei summieren sich die Beträge schnell: Bei 10.000 € offener Forderung und 9 % Zinsen sind das 2,47 € pro Tag — pro Woche über 17 €.

    Der Basiszinssatz: aktuell und seine Entwicklung

    Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt (§ 247 BGB) und orientiert sich am EZB-Refinanzierungssatz. Stand 1. Januar 2026: 3,12 %. Er ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres. Für die Berechnung der Verzugszinsen wird der Basiszinssatz zugrunde gelegt, der am Tag des Verzugsbeginns gilt. Spätere Änderungen des Basiszinssatzes haben auf den bereits laufenden Verzug keinen Einfluss.

    Zinssätze: Verbraucher vs. Unternehmer

    Bei Verbraucherrechnungen (Privatkunden): Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte. Aktuell 2026: 3,12 % + 5 % = 8,12 % p.a. Bei Unternehmergeschäften (B2B): Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte. Aktuell 2026: 3,12 % + 9 % = 12,12 % p.a. Der Grund für die unterschiedliche Behandlung: Unternehmer haben üblicherweise höhere Refinanzierungskosten und sollten durch zügige Zahlung andere Geschäftsbeziehungen nicht belasten.

    Praktische Berechnung mit Beispielen

    Formel: Zinsen = (Forderung × Zinssatz × Tage) ÷ (365 × 100). Beispiel 1 — Verbraucher: 500 € Forderung, 8,12 % Zinsen, 60 Tage Verzug: (500 × 8,12 × 60) ÷ 36.500 = 6,67 €. Beispiel 2 — Unternehmer: 5.000 € Forderung, 12,12 % Zinsen, 90 Tage Verzug: (5.000 × 12,12 × 90) ÷ 36.500 = 149,43 €. Die Zinsen werden in der Mahnung als separate Position ausgewiesen, typisch: 'Forderung: 5.000 €, Verzugszinsen seit [Datum]: 149,43 €, Gesamtforderung: 5.149,43 €'.

    Zusätzliche Pauschale bei B2B-Rechnungen

    Bei verspäteter Zahlung durch Unternehmer haben Sie nach § 288 Abs. 5 BGB zusätzlich Anspruch auf eine Verzugspauschale von 40 € pro Mahnung. Diese ist ohne Nachweis fällig und soll den Aufwand der Mahnung abgelten. Wichtig: Die 40 € werden später auf Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten angerechnet, wenn der Fall vor Gericht geht. Bei Verbrauchern gibt es diese Pauschale nicht.

    Häufige Fragen

    Ab wann kann ich Verzugszinsen verlangen?
    Ab dem Tag nach Ablauf der Mahnfrist. Bei konkretem Fälligkeitsdatum auf der Rechnung und Hinweis auf Verzug: auch automatisch 30 Tage nach Fälligkeit (§ 286 Abs. 3 BGB).
    Muss ich Verzugszinsen in der Mahnung genau beziffern?
    Nein, es reicht, den Zinssatz zu nennen. Die genaue Berechnung bis zum Zahlungstag erfolgt bei Zahlungseingang.
    Was passiert, wenn der Schuldner teilweise zahlt?
    Teilzahlungen mindern zunächst die Zinsen und Kosten, dann die Hauptforderung (§ 367 BGB), außer anders bestimmt.

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