Kündigung
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    Kündigungsfrist bei Telekom und Mobilfunk: was 2026 gilt

    TKG-Novelle, Sonderkündigung und Rufnummernmitnahme erklärt

    Kurz erklärt: Seit Dezember 2021 gilt für alle Mobilfunk- und DSL-Verträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur noch 1 Monat Kündigungsfrist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und Ihre Kundennummer sowie das Vertragsende enthalten.

    Die TKG-Novelle (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) vom 1. Dezember 2021 hat das deutsche Kündigungsrecht für Telekommunikationsverträge grundlegend zu Gunsten der Verbraucher verändert. Vorher mussten Nutzer oft 3 Monate vor Ablauf einer 24-monatigen Laufzeit kündigen — sonst verlängerte sich der Vertrag automatisch um ein ganzes Jahr. Heute ist die Kündbarkeit deutlich flexibler.

    Was die TKG-Novelle 2022 konkret geändert hat

    Der zentrale § 56 Abs. 1 TKG schreibt seit Dezember 2021: Telekommunikationsverträge (Mobilfunk, DSL, Glasfaser, Kabel) dürfen nur noch dann stillschweigend verlängert werden, wenn dem Verbraucher zum Ende jedes Monats eine Kündigungsfrist von höchstens 1 Monat eingeräumt wird. Zusätzlich darf die erste Mindestvertragslaufzeit 24 Monate nicht überschreiten. Das heißt konkret: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie jederzeit monatlich kündigen.

    Übersicht: Kündigungsfristen bei den großen Anbietern

    Telekom: 1 Monat zum Laufzeitende (bei Neuverträgen nach 2021). Vodafone: 1 Monat zum Laufzeitende. O2: 1 Monat zum Laufzeitende. 1&1: 1 Monat zum Laufzeitende. Congstar (Telekom-Tochter): 1 Monat zum Laufzeitende, bei Prepaid monatlich. Klarmobil, Freenet, Blau: 1 Monat zum Laufzeitende. Discounter-Marken: meist monatlich kündbar ohne Mindestlaufzeit. Prüfen Sie Ihren konkreten Vertrag — bei Altverträgen vor Dezember 2021 können längere Fristen gelten, bis zur ersten Verlängerung.

    Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

    Nach § 57 Abs. 1 TKG haben Sie bei Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung. Wichtig: Nur tatsächliche Preiserhöhungen — keine 'gleichwertigen' Tarifänderungen (die oft auch Nachteile bedeuten, aber kein Sonderkündigungsrecht begründen). Die Sonderkündigung muss ausdrücklich auf die Preiserhöhung Bezug nehmen, damit sie rechtssicher ist.

    Rufnummernmitnahme: kostenlos und bis 90 Tage möglich

    Bei Anbieterwechsel können Sie Ihre Rufnummer mitnehmen (Portierung). Die Gebühr ist gesetzlich auf maximal 6,82 € gedeckelt. Den Portierungsauftrag reichen Sie idealerweise beim neuen Anbieter ein — er koordiniert mit dem alten Anbieter. Nach Vertragsende haben Sie noch bis zu 90 Tage Zeit, die Rufnummer zu portieren. Danach wird sie frei für neue Kunden. Ohne Portierungsauftrag geht die Rufnummer verloren — beantragen Sie deshalb die Portierung möglichst vor dem Vertragsende.

    Kündigungsbutton: Online-Kündigung seit 2022 Pflicht

    Seit § 11 TKG vom 1. Juli 2022 müssen Anbieter von Online-Verträgen einen klar sichtbaren 'Kündigungsbutton' auf ihrer Website anbieten. Der Button muss 'Verträge hier kündigen' heißen oder ähnlich eindeutig. Nach Klick folgt eine zweite Bestätigungsseite, danach erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Das ist der einfachste Kündigungsweg — fügen Sie zur Sicherheit zusätzlich ein schriftliches Kündigungsschreiben per Post hinzu. BriefWizard liefert Ihnen das passende Backup-Schreiben.

    Häufige Fragen

    Kann ich meinen alten Handyvertrag vor 2021 einfach mit 1 Monat kündigen?
    Wenn der Vertrag seit dem 1. Dezember 2021 verlängert wurde (und nicht erneuert), gilt die neue 1-Monats-Frist. Bei Altverträgen, die noch nie seither verlängert wurden: Die alten AGB-Regelungen können noch gelten. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder Ihre letzte Rechnung.
    Was ist der Unterschied zwischen Verlängerung und Erneuerung?
    Verlängerung: stillschweigendes Weiterlaufen nach Ablauf der Mindestlaufzeit (jetzt nur noch 1 Monat kündbar). Erneuerung: aktive Zustimmung zu einem neuen Vertrag mit neuer Laufzeit (üblich bei Vertragsverhandlungen zum Auslaufen).
    Kostet mich der Anbieterwechsel Geld?
    Die Rufnummernportierung kostet maximal 6,82 €. Viele Anbieter bieten Wechselprämien (50–200 €), die diese Kosten übersteigen. Der Wechsel selbst ist kostenlos.

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