DSL- und Internetvertrag kündigen (2026)
Kurz erklärt: DSL-Verträge kündigen Sie schriftlich mit 1 Monat Frist (seit TKG-Novelle 2022). Bei Umzug, an den der Anbieter das gleiche Produkt nicht liefern kann, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. BriefWizard erstellt Ihre DSL-Kündigung in 2 Minuten.
Ein DSL- oder Glasfaservertrag gehört zu den Verträgen, bei denen Kündigungsprobleme besonders häufig sind. Seit der TKG-Novelle 2022 sind die Fristen deutlich kürzer, aber Anbieter versuchen oft, Kündigungen durch Kulanzangebote oder administrative Hürden zu verzögern. BriefWizard liefert geprüfte Kündigungsvorlagen für alle deutschen DSL-Anbieter mit den korrekten juristischen Formulierungen.
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Kündigungsfrist bei DSL-Verträgen 2026
Seit Dezember 2021 (§ 56 TKG) dürfen Anbieter nach Ablauf der ersten Mindestvertragslaufzeit nur noch 1 Monat Kündigungsfrist verlangen. Zusätzlich gilt: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit wird der Vertrag nicht mehr automatisch um 12 Monate verlängert, sondern läuft monatlich weiter. Die Frist zählt ab Zugang der Kündigung beim Anbieter — nicht ab Postaufgabe. Versenden Sie deshalb rechtzeitig, idealerweise per Einschreiben.
Sonderkündigung bei Umzug
Nach § 60 TKG haben Sie bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter das vereinbarte Produkt am neuen Wohnort nicht liefern kann. Die Frist: 3 Monate ab Umzug. Wenn der Anbieter liefern kann, muss er den Vertrag am neuen Ort fortführen (kann aber eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 60 € verlangen). Fordern Sie eine schriftliche Verfügbarkeitsprüfung — viele Anbieter liefern das ungern, das erleichtert die Sonderkündigung.
Was bei langsamer Leistung tun?
Nach § 57 TKG haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn die tatsächliche Geschwindigkeit dauerhaft deutlich unter der versprochenen liegt. Messen Sie die Geschwindigkeit über das Messwerkzeug der Bundesnetzagentur (breitbandmessung.de). Wenn an mindestens 2 Tagen über einen längeren Zeitraum die Geschwindigkeit unterschritten wird, können Sie sonderkündigen oder den Preis mindern. Die Messprotokolle fügen Sie dem Kündigungsschreiben bei.
Neuer Anbieter & reibungsloser Wechsel
Der sogenannte Anbieterwechsel nach § 59 TKG garantiert: Ihr alter Anbieter darf den Dienst erst abschalten, wenn der neue Anbieter die Leitung aktiviert hat — maximal 1 Werktag Ausfall. Wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, übernimmt dieser meist die Kündigung und Koordination mit dem alten Anbieter. Das erspart Ihnen den eigenen Kündigungsaufwand. BriefWizard hilft, wenn Sie selbst kündigen möchten (keinen neuen Vertrag abschließen).
